Insolvenz-Management

Das erfolgreiche Management von Insolvenzprozessen bedarf besonderer Kenntnisse des jeweils geltenden Insolvenzrechts. Dazu kommt noch der immense psychologische Druck, dem die Entscheider und die Mitarbeiter in einem Insolvenzprozess ausgesetzt sind.

Zum einem bietet das jeweilige Insolvenzrecht (im Rahmen eines "Eigenverwaltungsverfahren" oder "Schutzschirmverfahrens") neue Chancen Ihr Unternehmen zu sanieren und erfolgreich neu am Markt zu platzieren. Zum anderen bedingt gerade das deutsche Rechtsprinzip des Gläubigerschutzes, dass selbst geplante und notwendige Insolvenzverfahren i.d.R. einer Enteignung der ursprünglichen Eigentümer gleich kommt.

Bedenken Sie hierbei, was auch immer ein vom zuständigen Gericht bestellter Insolvenzverwalter mit Ihnen als Geschäftsführer und/oder  Eigentümer vereinbart - unter dem Mantel des Gläubigerschutzes, bestimmt er am Ende die Spielregeln und deren Umsetzung alleine.

Jedes Insolvenzverfahren birgt dazu zusätzlich für die Geschäftsführung noch enorme persönliche Haftungsrisiken – welche sich sehr schnell im mehrfachen siebenstelligen Bereich aufaddieren können. Dieses Thema wird gerne zu Beginn eines Insolvenzverfahrens von den von Gericht bestellten Insolvenzverwaltern vermieden.

Bedenken Sie auch, dass sich Insolvenzverwalter in einem Spezial-Rechtsgebiet bewegen, deren Untiefen und praktische Umsetzungen Unternehmern, Geschäftsführern und Vorständen und Ihren „normalen“ Rechts-, Steuer-, Bank- und Finanzberatern meist völlig unbekannt sind.

Und einen weiteren, sehr entscheidenden Umstand, sollten Sie bedenken: Vom Gericht bestellte Insolvenzverwalter sind in aller Regel in Ihrem Rechtsgebiet sehr versierte und erfahrene Rechtsanwälte. Doch sie sind keine Unternehmens- und schon gar keine Restrukturierungs- oder erfolgreiche Sanierungsberater.

Wenn die allermeisten Insolvenzverwalter von Sanierung sprechen, dann meinen Sie die typischen Sanierungsschritte, die das jeweilige Insolvenzrecht ermöglicht. Doch diese haben mit einer nachhaltigen, betriebswirtschaftlichen und strategischen Sanierung in der Regel nur sehr wenig zu tun.

Eine weitere Besonderheit sind die zuvor oft unterschätzen enormen Kosten, die ein Insolvenzverfahren nach sich zieht. Die vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter werden nach einer festen Gebührenordnung bezahlt – völlig unabhängig vom Erfolg Ihrer Sanierungsbemühungen. Und um diese Gebühren nicht mit Kosten für eigenes Personal zu belasten, delegieren Insolvenzverwalter i.d.R. verschiedeme Aufgaben an externe Dienstleister (Interimsmanager, M&A-Berater, Verwertungsberater, Gutachter, Lohnbüros u.ä.). Diese "Spezialisten" werden alle aus dem evtl. noch vorhandenen Einnahmen, Vermögen und/oder Verwertungserlösen (also aus der "Masse") bezahlt. Gerne setzen Insolvenzverwalter die Spezialisten ein, die sich in vorherigen Verfahren schon einmal für sie bewährt haben. Das muss nicht immer an der Qualität dieser sog. "Spezialisten" liegen.  Doch eines haben sie Ihnen voraus: Sie kennen sich in den Grundregeln eines Insolvenzverfahrens besser aus als Sie - und diese Spezialisten kennen sich untereinander gut.

Eine Insolvenz bedeutet immer eine extreme Ausnahmensituation.

Wenn es eine Situation in Ihrem Leben als Unternehmer und/oder Geschäftsführer und Vorstand gibt, in der Sie einen kompetenten und erfahrenen Berater an Ihrer Seite haben sollten, der Ihre Interessen vertritt, dann in der, wenn Ihrem Unternehmen eine Insolvenz droht oder Sie für Ihr Unternehmen Insolvenz anmelden müssen.

Gerät Ihr Unternehmen - aus welchen Gründen auch immer - in Schieflage, sprechen Sie uns an! 

Wir helfen Ihnen weiter - und nach Möglichkeit da wieder heraus!