Seit Mai 2018 gilt EU-weit die neue Datenschutzgrundverordnung

Datenschutzbeauftragter

Die neuen Richtlinien seit Mai 2018

Als Unternehmer und Verantwortlicher unterliegen die Daten ihrer Mitarbeiter und besonders die Ihrer Kunden strengsten Datenschutzgesetzen. Nach der Neuregelung durch die Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) auf europäischer Ebene und die damit verbundene Überarbeitung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ergeben sich für Sie seit Mai 2018 wesentliche Änderungen. Damit einher, gehen Risiken bei Nichteinhaltung, die mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.
Für Sie als Unternehmen resultiert daraus fast immer die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dessen wesentliche Aufgabe ist die innerbetriebliche Kontroll- und Beratungsfunktion bzgl. der Ihnen anvertrauten sensiblen und personenbezogenen Daten.
Für Sie ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten der Umsetzung:
• Beratung und Unterstützung im Thema Anwendung und Umsetzung der neuen Regeln gemäß BDSG und DSGVO
• Implementierung und Umsetzung der neuen Regeln gemäß BDSG und DS-GVO in der Unternehmens-Organisationen
• Überprüfung Ihrer gesamten IT (Hardware und Software inkl. der mobilen Kommunikation mit Smartphones, Tablets und Notebooks), ob diese die Voraussetzungen zur Erfüllung der Regeln gemäß BDSG und DSGVO erfüllen
• Anpassung Ihrer IT zur Einhaltung der Regeln gemäß BDSG und DSGVO
• Benennung und Schulung eines Mitarbeiters zum internen Datenschutzbeauftragten
• Benennung eines internen Datenschutzkoordinators und Berufung eines externen Datenschutzbeauftragten
• Berufung eines externen Datenschutzkoordinators und -beauftragten
• Optional: Absicherung des Risikos?

Egal welche Form sie in Ihrem Unternehmen für die Umsetzung wählen. Wir, die the Solution Company, unterstützen Sie mit Fachkompetenz, Neutralität, Rechtssicherheit, Unabhängigkeit, fachbereichsübergreifenden Kenntnissen und zertifizierten Datenschutzbeauftragten.
Wir garantieren Ihnen, eine kontinuierliche Weiterbildung unserer Spezialisten, um Sie über Gesetzesänderungen, Richtlinien und die aktuelle Rechtssprechung zu branchenspezifischen Fragestellungen zu beraten und diese in der Umsetzung zu berücksichtigen.
Dies ermöglicht Ihnen ein Datenschutzkonzept, das auf dem aktuellsten Stand ist, eine praktikable und unternehmensfreundliche Umsetzung der Datenschutzvorgaben bietet und Ihnen eine risikominimierte Umsetzung bei maximaler unternehmerischer Freiheit ermöglicht. Sie schonen damit ihre internen Ressourcen, gewährleisten die qualifizierte Umsetzung in ihrem Unternehmen und bei ihren Mitarbeitern.

IT-Anforderungen in der DSGVO

Die IT-Strukturen spielen in vielen Unternehmen eine zentrale Rolle für die Produktivität und Wirtschaftlichkeit. Neben den vielen Vorteilen, die die Weiterentwicklung in der IT mit sich bringt, wird auch die Sicherheitsbetrachtung eine immer wichtigere. Aus dem Grund ist die Prüfung, Anpassung und Weiterentwicklung der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Bezug auf den Umgang mit sensiblen Daten ein wesentlicher Bestandteil in der DS-GVO.
Für uns ist das Thema Weiterentwicklung der IT im Bezug auf Datensicherheit nicht erst seit Mai 2018 ein Thema. Wir setzen schon seit vielen Jahren immer wieder neue Maßnahmen zur Datensicherheit unserer Daten und der unserer Kunden ein und entwickeln diese kontinuierlich weiter.
Unser Team bietet Ihnen, unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der DS-GVO, spezielle Leistungen im Umgang mit Ihren IT-Strukturen. Neben einer umfangreichen Analyse des Status Quo können wir Sie bei der Implementierung neuer Systeme und Strukturen sowie der Entwicklung und Umsetzung neuer Sicherheitskonzepte beraten und unterstützen. Dadurch erfahren Sie nicht nur in der Theorie, was Sie nach der neuen Datenschutzverordnung an Sicherheitskonzepten gewährleisten müssen, sondern haben einen erfahrenen und starken Partner an Ihrer Seite, der Sie auch bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen unterstützt.